Aktuelles

 

 

 

Zurück in den Spessart

21. Februar 23

Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

Im Februar 2018 habe ich meinen Dienst im Forstrevier Roth am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth angetreten. Das in Roth was vorwärts geht, habe ich gleich gemerkt: das Vegetationsgutachen 2018 stand vor der Tür und anschließend ging es gleich weiter mit dem Waldumbau-Projektgebiet Büchenbach-Walpersdorf.
Die mit Abstand größte Aufgabe hat mir und Ihnen ein lokaler Gewittersturm am 18.08.2019 gebracht. Hierbei haben sich die anfänglichen Meldungen zum Schadensausmaß ständig erhöht, sodass wir allein im Revier Roth von 80 – 100 ha Schadfläche ausgehen können. Die Wiederaufforstung hat uns alle vor eine große Herausforderung gestellt!

Die letzten 5 Jahre in Zahlen:

Mehr als 1500 Beratungen
Über 220 ha Waldumbau
Ca. 1,5 Mio. € Fördervolumen


Nach fünf interessanten und lehrreichen Jahren im Revier Roth, hat sich für mich die Chance ergeben an der Forstschule in Lohr am Main eine andere Stelle in der Bayerischen Forstverwaltung zu übernehmen. Für diese heimatnahe Stelle werde ich am 01.03.2023 zurück in den Spessart wechseln. Gleichzeitig läuft das Revier Roth jedoch wie gewohnt weiter und Herr Forstoberinspektor Tom Mair steht Ihnen als Ansprechpartner für das Revier Roth bereits ab Mitte Februar zur Verfügung.

Für die sehr gute Zusammenarbeit möchte ich mich bei allen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, den Forstbetriebsgemeinschaften Roth und Heideck/Schwabach, den Bauhöfen und Rathäusern Büchenbach und Rednitzhembach, Stadtförster Thomas Deyerler und alle Kolleginnen und Kollegen im AELF Roth-Weißenburg, für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.

Tschüss und bis bald

Jonas Herrmann

Jonas Herrmann Porträt

Jonas Herrmann

 

 

Rundschreiben 1 / 2023 (PDF)

19. Januar 23

Das aktuelle Rundschreiben Rundschreiben 1 / 2023 ist im Mitgliederbereich - Rundschreiben verfügbar.

 

 

Holzeinschlagserhebung im Privatwald 2022 der LWF

30. Dezember 22

Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) erhebt jährlich im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Holzeinschlag im Privatwald. Grundlage dafür ist das Agrarstatistikgesetz des Bundes.

Hier finden Sie die komplette Beschreibung als PDF.

Den zugehörigen "online" ausfüllbaren Fragebogen zum Thema Holzeinschlag im Privatwald der LWF finden Sie hier.

 

 

Was kostet eigentlich Brennholz

28. November 22

Eine Umfrage zum Thema Brennholz der LWF. Das PDF finden Sie hier.

 

 

Neue Waldprämie startet!

09. November 22

Förderkriterien und Anträge sind voraussichtlich im Laufe dieser Woche unter: https://www.klimaanpassung-wald.de zu finden.

 

 

Der Winter naht (PDF)

07. November 22

Das Technologie- und Förderzentrum hat auf der Kampagnenseite "Der Winter naht - Tipps für Verkäufer und Käufer von Scheitholz" ein Informationspaket zu einigen Punkten rund ums Brennholz zusammengestellt. Das Informationsmaterial soll helfen, die Betreiber von Scheitholzfeuerungen zu informieren, den Handel reibungslos zu gestalten und eine vernünftige Lagerung zu führen - es dient als Hilfestellung für die Beratung Ihrer Kunden, den Scheitholzhandel und die Käufer gleichermaßen.

https://www.tfz.bayern.de/heizenmitholz

 

 

Neue Waldprämie kurz vor dem Start

21. September 22

Bundeslandwirtschaftsministerium plant neues Förderinstrument für private und kommunale Waldbesitzende

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind bereits einige Auszüge und Rahmenbedingungen aus der Förderrichtlinie bekannt geworden, deren Verbindlichkeit aber noch nicht sicher ist.

 

 

Vorläufige Kriterien zum Erhalt der neuen Bundeswaldprämie(Entwurfsfassung)

 

(In grüner Schrift unter jedem Kriterium sind verbindliche Hinweise aufgeführt, die in einem Merkblatt zu den jeweiligen Punkten festgehalten werden sollen.)

Bitte sorgfältig durchlesen und selbst entscheiden ob Ihre Waldflächen dafür in Frage kämen.

Die Einhaltung der nachfolgenden Kriterien sind Grundvoraussetzung zum Erhalt der neuen Förderung und werden über ein neues kostenpflichtiges Zusatzmodul PEFC am Anfang und während der gesamten Bindefrist mehrmals überprüft.

  • Verjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.
    • Vorausverjüngung (oder auch Vorverjüngung) ist eine zum Zeitpunkt der Einleitung der Endnutzung (Ernte) des Altbestandes gesichert etablierte Verjüngung, die im Schnitt wenigstens 5 Jahre alt ist.
    • Der Voranbau ist ein Waldbauverfahren, bei dem eine Kunstverjüngung (Saat, Pflanzung) unter dem Schirm des bestehenden Altbestandes als zukünftiger Hauptbestand eingebracht wird.
    • Naturverjüngung bezeichnet einen aus natürlichem Samenfall oder Eintragung durch Tiere und Ansamung entstandenen Jungpflanzenbestand (im Gegensatz zu Kunstverjüngung aus Saat oder Pflanzung).
    • Der Ausgangsbestand stellt den bestehenden Waldbestand vor Eingriffen dar; der Zielbestand den erwünschten Bestand am Ende der waldbaulichen Behandlung.
    • Nutzung bzw. Ernte beschreibt die Holzentnahme zur wirtschaftlichen Verwertung, verbunden mit der nachfolgenden Verjüngung des Bestandes.
  • Die Naturverjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen.
    • Klimaresiliente Baumarten umfassen solche, die standortsbedingt entweder wenig empfindlich auf klimatisch bedingten Stress und Extremereignisse durch z. B. Sturm, Hitze, Trockenheit, Nass-Schnee, Eisanhang und begleitendes Schaderreger-Auftreten reagieren und/oder sich wieder schnell und vollständig von den schädigenden Einflüssen erholen. Als Anhalt können die Einschätzungen der regional zuständigen Forstlichen Landesanstalten hinsichtlich der Klimaresilienz und Zukunftsfähigkeit der Baumarten herangezogen werden.
    • Standortheimische Baumarten sind Baumarten der potentiell natürlichen Vegetation an einem gegebenen Standort.
  • Bei künstlicher Verjüngung sind die zum Zeitpunkt der Verjüngung geltenden Baumartenempfehlungen der Länder oder, soweit solche nicht vorhanden sind, der in der jeweiligen Region zuständigen forstlichen Landesanstalt einzuhalten, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.
    • vgl. Erläuterung zu 2.
    • Die forstliche Landesanstalt für Bayern ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
  • Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.
    • Sukzession bezeichnet die natürliche Abfolge (Sukzessionsstadien) von sich einander ablösenden Pflanzen- und Waldgesellschaften an einem bestimmten Standort, insbesondere als natürlicher Wiederherstellungsprozess.
    • Vorwald benennt einen jungen Waldbestand aus Natur- oder Kunstverjüngung meist schnellwachsender aber lichtdurchlässiger Pionierbaumarten (z. B. Birke, Aspe, Weidenarten, Eberesche), unter deren Schirm andere empfindliche Baumarten-Verjüngungen (z. B. Buche, Eiche) gegenüber klimatischen Extremen wie Frost, Hitze und Trockenheit besser geschützt sind.
    • Unter Störungen (natürlicher Prozess) bezeichnet man die abrupte Änderung des Waldaufbaus durch das Absterben einzelner Bäume, Baumgruppen bis ganzer Bestände durch ein zeitlich befristetes Extremereignis wie z. B. Sturm, Schnee und, Eisbruch (abiotische Störungen) oder Schaderregerbefall (biotische Störungen). Kleinflächige Störungen beziehen sich auf Flächen bis zu 0,3 ha. Im Altbestand entspricht dies gruppen- bis horstweisen Lücken.
  • Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.
    • Heute standortheimische Baumarten sind an die klimatischen Bedingungen der Vergangenheit bzw. Gegenwart und eventuell der Zukunft angepasst. Die Klimaangepasstheit standortheimischer Baumarten hängt maßgeblich von der Naturnähe (Strukturvielfalt, Artenreichtum) der betrachteten Waldökosysteme ab. Die hohe Unsicherheit im Hinblick auf die zukünftige Anpassung heute standortheimischer Baumarten kann in Ausnahmefällen die Erweiterung des verwendeten Baumartenspektrums um Baumarten mit hohem Anpassungspotenzial an Trockenheit, Hitze, Sturm und Schaderregerbefall erfordern. Dies gilt prinzipiell in Waldbeständen mit geringer Baumartenzahl, insbesondere in naturfernen Reinbeständen. Das Baumartenspektrum im Sinne der Richtlinie umfasst überwiegend standortheimische Baumarten (s.o.).
    • Die Mischungsform beschreibt den horizontalen Aufbau des Waldbestandes mit unterschiedlichen Baumarten.
  • Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.
    • Ein Kahlschlag ist eine flächenhafte Nutzung des Bestandes ab einer Hiebsfläche von 0,3 Hektar.
    • Ein Sanitärhieb ist das Fällen und Entnehmen von absterbenden oder toten Bäumen beziehungsweise Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung i. d. R. aufgrund von Störungen oder längerfristiger Stresseinwirkung. Hierdurch sollen benachbarte Bäume vor der jeweiligen Erkrankung (insbesondere Schädlingsbefall) geschützt und das Holz soll vor einer Entwertung genutzt werden.
    • Eine Kalamität bezeichnet den Ausfall von Waldbeständen z. B. durch Massenvermehrungen von Borkenkäfern, anderen blatt- oder nadelfressenden Insekten oder durch Witterungsextreme verursachten Schäden (z. B. Sturm, Schnee- / Eisbruch, Waldbrand, Dürre).
    • Derbholz umfasst die oberirdischen Teile eines Baumes (Stamm und Äste) mit einem Durchmesser von mindestens 7 cm mit Rinde (Durchmesser von Holz plus Rinde).
  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.
    • Eine Anreicherung von Totholz liegt vor, wenn abgestorbene Bäume im Wald belassen werden und hierdurch die Gesamtmenge an Totholz auf der Fläche steigt. Die Diversität an Totholz kann z. B. erhöht werden, wenn gezielt Typen von Totholz (liegend / stehend, nach Durchmesser oder Baumart o.ä.) geschaffen oder erhalten werden, die weniger häufig vorkommen als andere. Die Kennzahlen aus dem Bewertungsschema für FFH-Lebensraumtypen1 können als Anhalt für Altbestände genutzt werden.
    • Als Hochstumpf zählen stehende tote Bäume ohne Baumkrone. Bei künstlicher Anlage sollten die Stümpfe so hoch sein, dass ihr oberer Bereich besonnt ist.
  • Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.
    • Ein Habitatbaum ist ein lebender oder toter, stehender Baum, der mindestens ein Mikrohabitat trägt. Als Mikrohabitat werden kleinräumige oder speziell abgegrenzte Lebensräume bezeichnet, die durch Verletzungen, Aktivitäten von Tieren oder Pflanzen oder Wuchsstörungen oder Eigenarten des Baumes bedingt werden. Beispiele sind Flechten, Rindentaschen nach Blitzschlag, Spechthöhlen, „Hexenbesen“ oder Efeubewuchs. Habitatbäume haben keine absoluten Mindestgrößen oder Alter. Bei der Auswahl soll naturschutzfachlich wertvolleren Bäumen der Vorzug gegeben werden. Habitatbäume werden permanent gekennzeichnet. Bei einer anteiligen Verteilung der Habitatbäume sind Flächen ausgeschlossen, die nach Kriterium Nr. 12 der Richtlinie einer natürlichen Waldentwicklung vorbehalten sind oder Flächen auf denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Nutzung ausgeschlossen ist.
    • Habitatbaumanwärter sind Bäume, die Mikrohabitat-geeignete Strukturen aufweisen, die sich in Entwicklung befinden. Habitatbaumanwärter sind gemäß Förderrichtlinie wie Habitatbäume entsprechend zu kennzeichnen.
  • Bei Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.
    • Rückegassen sind unbefestigte Fahrlinien im Wald, die im Rahmen der sogenannten Feinerschließung angelegt werden und bei Hiebsmaßnahmen von Forstmaschinen (Rückemaschinen, Harvestern und Forwardern) befahren werden.
    • Der Abstand zwischen zwei Rückegassen im Bestand. Er wird von Mitte der Rückegasse zur Mitte der benachbarten Rückegasse gemessen. Anstelle von Abständen können auch Prozentwerte für befahrene Fläche herangezogen werden, wobei 30 m Abstand 13,5% Fläche und 40 m Abstand 10% Fläche entsprechen.
    • Verdichtungsempfindlich ist ein Boden, welcher aufgrund seiner Eigenschaften, insbesondere der Bodentextur, ein hohes Risiko trägt, dass es infolge mechanischer Belastungen (wie z. B. Befahren mit schweren Maschinen) zu dauerhaften Beeinträchtigungen der Bodenstruktur (Verdichtung) kommt.
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung von gestapeltem Rundholz (Polter) bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung oder bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes erforderlich ist.
    • Pflanzenschutzmittel (PSM) sind alle chemischen oder biologischen Produkte, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor einer Schädigung durch Tiere (z. B. Insekten, Nagetiere) oder Krankheiten wie Pilzbefall schützen sollen. Auch Produkte, die der Bekämpfung von unerwünschten Pflanzen dienen, zählen ebenfalls zu den Pflanzenschutzmitteln. Im Kontext dieser Förderrichtlinie gelten als PSM Insektizide, Fungizide und Herbizide. Mittel zur Vergrämung von schädigenden Säugetieren, Verbissschutz von Jungpflanzen oder zur Behandlung von Wunden an Bäumen (schützen vor Krankheiten) sind keine PSM im Sinne dieser Förderrichtlinie.
    • Polter bezeichnet einen aufgeschichteten Stapel Rundholz zur Lagerung, zum Weitertransport oder zur Weiterverarbeitung.
  • Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur, bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung, falls übergeordnete Gründe vor Ort dem nicht entgegenstehen.
    • Maßnahmen zur Wasserrückhaltung im Wald können über verschiedene Wege erfolgen. Der Abfluss von Wasser aus dem Wald kann z. B. verringert werden über den Rückbau von bestehenden Entwässerungsstrukturen, die Renaturierung und Förderung von stehenden und fließenden Gewässern sowie Feuchtgebieten im Rahmen von wasser- und naturschutzrechtlich abgestimmten Entwicklungskonzepten, ggf. in Kombination mit der Anlage von Feuerlöschteichen. Dienlich sind zudem Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt einer Humusauflage sowie einer Bodenvegetation, die eine schnelle Ableitung von Niederschlägen in den Waldboden begünstigt und zur Vermeidung von oberflächigem Abfluss beiträgt. Auch eine Verringerung der Feinerschließung bzw. der Befahrungsintensität kann die Wasserrückhaltekapazität von Waldböden verbessern.
  • Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche. Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.
    • Eine natürliche Waldentwicklung im Sinne dieser Förderrichtlinie liegt vor, wenn auf Wald- oder waldfähige Flächen von mindestens 0,3 ha Größe forstwirtschaftliche Eingriffe für mindestens 20 Jahre ausgeschlossen sind. Ausnahmen für Eingriffe in den Baumbestand sind naturschutzpflegerische Eingriffe sowie dringend notwendige Verkehrssicherungs- und Forstschutzmaßnahmen. In diesen Fällen müssen die gefällten Bäume als Totholz im Bestand verbleiben, wenn nicht andere Gründe der Gefahrenabwehr oder der Bekämpfung invasiver Neobiota dagegensprechen.
    • Naturschutzfachlich notwendig sind Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen, die unabdingbar erforderlich sind, um Schutzgüter des Naturschutzes (z. B. Arten, geschützte Biotope oder Waldlebensraumtypen) entgegen der natürlichen Entwicklung und Dynamik zu erhalten. Dies kann auch die Aufrechterhaltung bestimmter kulturbetonter Waldformen (z. B. Nieder-, Mittel-, Hutewälder, Waldränder) umfassen.

 

Vorläufiger Ablauf der Antragstellung (unverbindlich)

 

 

Zusammenfassung

Die vorgenannten Informationen sollen bereits jetzt helfen sich mit der bevorstehenden Fördermaßnahme auseinanderzusetzen und eine zügige Antragstellung zu ermöglichen. Die FBG weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich um noch vorläufige und nicht verbindliche Inhalte handelt. Abweichungen sind bei Veröffentlichung der Richtlinie immer noch möglich. Daher ist eine eigenständige Prüfung durch jeden Antragsteller/in unerlässlich.

Insgesamt ist das neue Förderinstrument deutlich anspruchsvoller und aufwendiger als die vorangegangene, erste Bundeswaldprämie. Wir können als FBG daher keine allgemeine Empfehlung zur Antragsstellung aussprechen. Dies muss jeder Einzelne aufgrund seiner waldbaulichen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Zielsetzungen für sich selber entscheiden.

Wir bitten auch eindringlich darum, von telefonischen Anfragen bei der FBG hinsichtlich der neuen Waldprämie vorerst Abstand zu nehmen! Es werden für die Antragstellung keine Unterlagen von Seiten der FBG benötigt.

Die Kollegen der staatlichen Forstverwaltung haben ebenso keinen erweiterten Wissensstand diesbezüglich.

Wir werden neue Informationen, soweit sie uns zugänglich sind, im Zusammenhang mit der neuen Waldförderung unverzüglich auf unserer Web-Site zur Verfügung stellen.

 

 


 

 

Umfrage zum Thema Unfallzahlen im Privatwald

23. Juni 22

Studenten der forstwissenschaftlichen Fakultät Göttingen bitten um Mithilfe unserer Mitglieder für eine Projektarbeit zum Thema „Unfallzahlen im Privatwald“.

Damit sich die Studierenden ein Überblick über die Situation in deutschen Privatwäldern verschaffen können, haben sie eine Online-Umfrage erstellt.

Sie ist anonym, enthält 8 kurze Fragen und die Teilnahme dauert maximal 2 Minuten.

Die Teilnahme ist absolut freiwillig, würden den Verfassern aber für Ihre wissenschaftliche Arbeit sehr helfen.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Umfrage:
https://www.umfrageonline.com/c/is3zh4mg

Herzlichen Dank an alle, die sich beteiligen wollen.

 

 

Info zum Download - "Waldbewirtschaftung in Schutzgebieten"

21. Juni 22

Waldbesitzenden wird geraten, ab sofort für alle forstlichen Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten eine neue Checkliste zu verwenden. - Nähere Informationen finden Sie im beigelegten PDF.

Schauen Sie doch mal rein!

Waldbewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten (PDF)

 

 

Info zum Download - "Waldmonitoring per Satellit"

31. Mai 22

Die Firma WALDSTOLZ aus Stuttgart hat einen Monitoring-Service entwickelt, der speziell für die Borkenkäferdetektion geeignet ist.

Schauen Sie doch mal rein!

WALDSTOLZ - Waldmonitoring per Satellit (PDF)

 

 

Info zum Download - "Bio-Hydrauliköl in forstlichen Anbaugeräten"

02. Mai 22

Die PEFC-Bayern hat eine Info zu "Bio-Hydrauliköl in forstlichen Anbaugeräten" veröffentlicht.

Schauen Sie doch mal rein!

PEFC - Bio-Hydrauliköl in forstlichen Anbaugeräten (PDF)

 

 

Info zum Download - "Den Waldboden gesund erhalten"

28. März 22

Die PEFC-Bayern hat eine Info zu "Den Waldboden gesund erhalten" veröffentlicht.

Schauen Sie doch mal rein!

PEFC - Den Waldboden gesund erhalten (PDF)

 

 

Aktuelles zur Unfallprävention: Die SVLFG informiert

02. Februar 22

Richtig in die Zange genommen: Sicheres Arbeiten mit dem Rückekran.

Folgende Zeilen standen in einem Unfallbericht: „Der Waldbesitzer wurde beim Verladen von Buchenfixlängen mit dem Kran schwer am Kopf verletzt.
Was war geschehen? Der Landwirt war im eigenen Wald mit dem Rückewagen, um Buchenbrennholz aufzuladen. Die Temperatur lag an diesem Wintertag bei minus 5 Grad und die Buchenstämme waren durchgefroren und schneebedeckt. Als er drei Buchenstämme in der Kranzange über die Rungen zur Ladefläche hob, rutschte eine Buchenfixlänge aus der Zange und verletzte den Kranbediener am Stehpodest.

Sicherheitstipps zur Arbeit mit dem Rückekran:

  • Schnelle Bewegungen mit dem Ausleger sind zu vermeiden. Wenn der Kranarm ausgefahren wird, ist darauf zu achten, dass keine Hindernisse vorhanden sind.
  • Die vorgeschriebenen Mindestabstände sind einzuhalten.
  • Der Ausleger darf unter keinen Umständen in angehobener Position verbleiben, wenn er nicht überwacht wird.
  • Das Überschreiten der maximalen Belastung ist verboten.
  • Wenn die gesamte Maschine zu kippen droht, ist die Last abzusenken. Keinesfalls die Zange öffnen oder von der Maschine springen.
  • Bitte bedenken: Im geneigten Gelände ändern sich die Maximallasten, daher dürfen hier die Höchstlasten nicht ausgeschöpft werden.
  • Achten Sie beim Ladevorgang auf korrekt eingeklemmte Stämme in der Zange: Ansonsten Durchrutschgefahr.

Weitere Informationen zu aktuellen Themen finden Sie unter https://www.svlfg.de/. Die Mitarbeiter der Prävention beraten Sie im Außendienst.

Jürgen Bauernfeind

Auf korrekt geklemmte Stämme achten

Auf korrekt geklemmte Stämme achten: Es besteht sonst Durchrutschgefahr.

 

 

Neue Online- Vortragsreihen des BBV Bildungswerk zum Thema Wald, Holzgewinnung und Klimawandel

31. Januar 22

Dienstag, 08.02.2022, 19:30 Uhr
Holzbausiedlung im Prinz-Eugen-Park in München Holz nützen oder Wald schützen? Mit Holz bauen – ist das die Zukunft?

Vortrag mit Stadtdirektorin München, Frau Ulrike Klar (Referat für Stadtplanung und Bauordnung | Hauptabteilung Stadtsanierung und Wohnungsbau)

Mit einer „ökologischen Mustersiedlung“ im Prinz Eugen Park wagt die bayerische Metropole jetzt den Aufbruch in ein neues Zeitalter. Baugruppen und Genossenschaften, die sich für die Grundstücke bewarben, mussten ihre Konzept nach ökologischen und sozialen Kriterien bewerten lassen. Dazu zählten Obergrenzen der Wohnfläche pro Kopf, soziale Angebote über das Wohnen hinaus, Maßnahmen für den Artenschutz und vor allem eine Holz- oder Holzhybridbauweise. Das entscheidende Kriterium war dabei die Menge an nachwachsenden Rohstoffen in der Baukonstruktion. Sie erfahren, dass Holz in Zukunft mehr zum Wohnbau im großen Stil genutzt werden wird um ökologisch und nachhaltig die bestehenden Ressourcen zu nutzen.

Hier online anmelden: https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=910036

 

 

Dienstag, 22.02.2022, 19:30 Uhr
Von der EU-Waldstrategie bis zur Klimaleistungsprämie für Waldbesitzer

Vortrag mit BBV-Referent Johann Koch
Die EU verfolgt aktuell das Ziel 30 % der Wälder unter Schutz zu stellen und dabei auf 10 % der Waldfläche jegliche Nutzung zu verbieten. In Bayern wollen wir die Wälder schützen durch eine nachhaltige Nutzung. Wirtschaftswälder binden mehr CO² als Wälder in Nationalparks. Die widersprüchlichen Ziele von EU und Bayern werden ausführlich erörtert und mit Ihnen diskutiert.

Sie lernen die Inhalte der EU-Waldstrategie und der bayerischen Forstpolitik kennen und können für sich entscheiden, welche Maßnahmen für unsere Region und ihren Wald sinnvoll umzusetzen sind.

Hier online anmelden: https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=910035

 

 

Dienstag, 08.03.2022, 19:30 Uhr
Aufbau klimastabiler Wälder und Schlüsselfaktor Jagd

Vortrag mit BBV-Referent Philip Bust
Die im November 2021 veröffentlichten Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung sind eine unverzichtbare Grundlage für die Abschussplanung 2022-2025 beim Rehwild. Für das Gelingen des Aufbaus klimastabiler Wälder ohne aufwendige Schutzmaßnahmen nimmt eine waldorientierte Jagd eine Schlüsselrolle ein. Sie erkennen die Notwendigkeit waldorientierter Jagd für den Aufbau klimastabiler Wälder und haben einen Überblick über Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Abschussplanung.

Hier online anmelden: https://www.bildung-beratung-bayern.de/?tid=910033

 

 

Broschüre zum Download - Verkehrssicherungspflicht

10. Januar 22

In Bezug auf Verkehrssicherungspflicht gibt es eine recht gute aid-Broschüre, die das Thema recht umfassend in vielen Facetten abhandelt, inklusive wichtiger Urteile im Überblick. Der Text ist gut gegliedert, so dass man schnell fündig wird.

Schauen Sie doch mal rein!

aid Verkehrssicherungspflicht (PDF)

 

 

Holzabfuhr für Wertholzsubmission abgeschlossen

10. Dezember 21

Die angemeldeten Versteigerungshölzer sind bereits komplett abgefahren und am Sammelplatz in Strullendorf bei Bamberg aufgelegt worden.

Es sind immerhin fast 52fm zusammen gekommen. Mit dabei einige Eichen, davon ein besonders mächtiges Exemplar mit über 5fm aus dem Gemeindebereich Kammerstein.

Daneben haben unsere Mitglieder Linde, Esche, Buche, Nußbaum und auch Nadelhölzer wie Kiefer, Fichte und Douglasie zum Meistgebotsverkauf (Submission) bereitgestellt.

Wir dürfen jedenfalls gespannt sein auf die Ergebnisse Ende Januar 2022. Die Eiche wird, wie auch schon mehrere Jahre zuvor, sicher wieder Top-Preise erzielen. Die Nachfrage ist weiterhin ungebrochen hoch.

Für diese Saison ist die Mengenbereitstellung also abschlossen. Unsere FBG wird aber sicher auch wieder im Herbst Winter 2022/23 an der Submission teilnehmen. Alle potentiellen Lieferanten ausgewählter Hölzer können sich ab sofort auch schon wieder melden für einen Vorort-Termin zur Qualitätseinschätzung und zur rechtzeitigen Registrierung.

gefällte Eiche Haag